„Körperschaftsteuer-Moratorium“ verfassungsgemäß?

§ 37 Abs. 2a KStG 2002 i.d.F. des StVergAbG vom 16. Mai 2003, der ausschüttungsbedingte Minderungen der Körperschaftsteuer im Hinblick auf nach dem 11. April 2003 und vor dem 1. Januar 2006 erfolgende Gewinnausschüttungen ausschließt („Körperschaftsteuer-Moratorium“), ist nach Ansicht eines jetzt veröffentlichten Urteils des BFH mit dem Grundgesetz vereinbar.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 8. November 2006 – I R 69, 70/05

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