Hat eine in Liquidation befindliche GmbH im Jahr 2001 an ihre Gesellschafter Liquidationsraten ausgekehrt, so kann dies jedenfalls dann zu einer Minderung der für dieses Jahr festzusetzenden Körperschaftsteuer führen, wenn die Liquidation schon am 1. Januar 1998 begonnen hat.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. Februar 2006 – I R 67/05