Körperschaftsteuerrechtliche Umgliederungsvorschriften

Die gesetzlichen Regelungen zur Umrechnung des am 31. Dezember 2001 vorhandenen verwendbaren Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft in ein Körperschaftsteuerguthaben (§ 36 KStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000) sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs mit dem Grundgesetz vereinbar.

BFH, Urteil vom 31. Mai 2005 – I R 107/04

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!