Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs ist es ernstlich zweifelhaft, ob der Gewinn eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens aus dessen inländischer Betriebsstätte für die Jahre 1993 und 1995 einem Körperschaftsteuersatz von mehr als 30 % unterworfen werden durfte.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. März 2008 – I B 171/07