Pauschalabgaben für Minijobs

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit wird der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 Prozent und der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 Prozent angehoben. Der einheitliche Pauschsteuersatz bleibt unverändert. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sind von der Erhöhung nicht betroffen.

Die Erhöhung des Pauschalbeitrages zur Rentenversicherung auf 15 Prozent bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer, die vollwertige Rentenansprüche erwerben möchten und deshalb auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, ab dem 1. Juli anstelle des bisherigen Eigenanteils von 7,5 Prozent nur noch 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen müssen.

Die näheren Einzelheiten finden sich auf dem Internet-Angebot der Minijob-Zentrale.

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