Verbilligte Überlassung von Unterkünften und die Sachbezugsverordnung

Bei der Bemessung der verbilligten Überlassung einer Unterkunft, die als Sachbezug dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist, sind nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs die amtlichen Werte der Sachbezugsverordnung in ihrer in den Jahren 1995 bis 1997 jeweils gültigen Fassung im Festsetzungsverfahren zwingend anzusetzen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23. August 2007 – VI R 74/04

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