Steuerentlastung durch Verlustvorträge

Die höchste Steuerentlastung durch so genannte Verlustvorträge gibt es in den Ländern mit dem höchsten nominalen Steuersatz. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/3942) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/3401). Verlustvorträge sind in der Vergangenheit entstandene Verluste, die mit erwarteten Gewinnen in der Zukunft verrechnet werden können, um die Steuerlast zu mindern. Die Regierung rechnet vor, dass die Steuerminderung bei einem Verlustvortrag in Höhe von 10 Millionen Euro in den USA bei einer nominalen Belastung von 40,87 Prozent 4,09 Millionen Euro beträgt, in Deutschland bei einer Belastung von 38,65 Prozent 2,47 Millionen Euro und in Polen mit einer Belastung von 19 Prozent lediglich 950.000 Euro.

Sagt eigentlich der gesunde Menschenverstand: Nur wo zunächst kräftig abkassiert wird, kann später auch ordentlich erstattet werden. Ob das allerdings so erstrebenswert ist, sei einmal dahingestellt.

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