Wieder einmal: Unternehmenssteuerreform

Die Regierungskoalition hat sich auf eine „Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland“ verständigt. Kernpunkte sollen sein:

  • Die Steuerbelastung für Körperschaften wird um rund 9 Prozentpunkte auf unter 30% gesenkt. Die Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften soll damit im Ergebnis der Steuerbelastung weitgehend erreicht werden.
  • Für Erträge aus Kapitalanlagen wird eine Abgeltungssteuer eingeführt.
  • wird Deutschland ein attraktiver und übersichtlicher Platz für internationale Kapitalanleger, was für die Entwicklung des Finanzplatzes Deutschland von großer Bedeutung ist.

Bleibt abzuwarten, was im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich heraus kommt.

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