…werde angestrebt, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.
Konkret heißt es dort:
„Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder werden die Freibeträge für Kinder für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben. Zugleich wird – um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern – das Kindergeld ab dem 01. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht.“