Betriebsaufgabe durch den Erben

Führt der Erbe den Betrieb des verstorbenen Erblasses weiter, gewährt ihm das Erbschaftsteuerrecht für das Betriebsvermögen eine Steuerbefreiung, die jedoch nachträglich wieder entfällt, wenn der Erbe den Betrieb später doch schließt.

Dieser Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG a.F. tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde; eine teleologische Reduktion des Nachversteuerungstatbestands kommt insoweit nicht in Betracht. Die Steuerbefreiung entfällt damit etwa auch dann, wenn der Betrieb unter dem Erben in die Insolvenz fällt und deshalb nicht weitergeführt werden kann.

(BFH, Urteil vom 16. Februar 2005, Az: II R 39/03)

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