Der fiktive Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer

Bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG sind die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu indexieren.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Juni 2007 – II R 39/05

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