Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (Erbschaftsteuer)

Zu dem am 12. Oktober 2006 unterzeichneten Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsfälle führen oft zu einer gleichzeitigen Besteuerung in beiden Staaten. Durch das neue DBA sollen derartige Hindernisse abgebaut werden.

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