Das den Ländern zustehende Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat sich seit 1991 nahezu verdreifacht. Lag es im Jahre 1991 für das gesamte Bundesgebiet noch bei rund 1,35 Milliarden Euro, so waren es 2006 3,76 Milliarden Euro, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hervorgeht. Betrachtet man nur die westdeutschen Länder einschließlich Berlins, so beläuft sich der Anstieg von 1,35 Milliarden Euro 1991 auf 3,7 Milliarden Euro 2006. Im Gegensatz dazu fallen die Einnahmen in den fünf ostdeutschen Ländern kaum ins Gewicht. Von 2,4 Millionen Euro im Jahre 1991 stieg das Aufkommen nach Regierungsangaben auf 62,7 Millionen Euro im vergangenen Jahr.
Der Anteil der Erbschaftsteuer an den Einnahmen der Länder war der Antwort zufolge im vergangenen Jahr mit 3,01 Prozent am höchsten in Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg mit 2,75 Prozent und Schleswig-Holstein mit 2,71 Prozent. In den neuen Ländern habe der Anteil jeweils unter einem Prozent gelegen, am niedrigsten sei er mit 0,17 Prozent in Thüringen gewesen. Im Schnitt habe dieser Anteil in den westdeutschen Ländern bei 2,36 Prozent, im Osten bei 0,25 Prozent gelegen. Bezogen auf die staatlichen Einnahmen insgesamt habe in Deutschland der Anteil des Erbschaftsteueraufkommens im Jahre 2005 „moderate“ 0,53 Prozent betragen, so die Regierung. Im Vergleich dazu seien es in Frankreich 1,18 Prozent, in den USA 0,92 Prozent, in den Niederlanden 0,86 Prozent und in Spanien sowie Großbritannien jeweils 0,71 Prozent gewesen.