Der Referentenentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) wurde jetzt vom Bundesfinanzministerium an die anderen beteiligten Bundesministerien sowie an die Bundesländer zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzentwurf wurde erforderlich, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben einer realitätsgerechten Bewertung aller Vermögensklassen umzusetzen.
Deutlich höhere persönliche Freibeträge sollen dabei garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommen kann. Darüber hinaus wird die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen neu geregelt. Die Neuregelung umfasst insbesondere
- die neue Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens, des Betriebsvermögens, des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften nach Verkehrswerten;
- die Anhebung der im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgesehenen Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel und Verbesserungen für Lebenspartner;
- den steuerbegünstigten Unternehmensübergang, wenn eine langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen über 10 Jahre und eine Fortführung des Betriebs über 15 Jahre erfolgt;
Der jetzt versandte Referentenentwurf findet sich im Internet-Angebot des BMF.