Im Rahmen der Ermittlung des steuerfreien (fiktiven) Zugewinnausgleichs ist der Nachlass i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG 1974 nicht um die Beträge aus einer Schenkung des verstorbenen Ehegatten zu erhöhen, auch wenn diese Schenkungen familienrechtlich (§ 1375 Abs. 2 Nr. 1 BGB) bei der Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung dem Endvermögen des Erblassers hinzuzurechnen wären.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. Juni 2005 – II R 7/01