Der Bundesfinanzhof hat seinen Jahresbericht vorgelegt. Wie sich hieraus ergibt, hat der BFH im letzten Jahr mehr dem Bundesverfassungsgericht mehr Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt als in den Vorjahren.
Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. h.c. Wolfgang Spindler, stellte heute den Jahresbericht des Bundesfinanzhofs (BFH) für das Jahr 2006 vor. Er zog eine zufriedenstellende Bilanz, denn die Zahl der anhängigen Verfahren konnte im Lauf des Jahres 2006 weiter auf 2.697 zum Jahresende reduziert werden. „Der BFH ist schneller geworden“, konstatierte Spindler. Besonders erfreut zeigte er sich von dem deutlichen Rückgang des Bestandes an sog. Altverfahren (Verfahren mit einem Alter von mehr als drei Jahren) auf nur noch 51 zum Ende des Jahres 2006. In früheren Jahren hatte die Zahl zwischen mehr als 100 und fast 250 geschwankt. „Die damit erreichte Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten bedeutet eine spürbare Verbesserung des steuerlichen Rechtsschutzes“, so Spindler.
Nachdenklich mache allerdings die im vergangenen Jahr weiter gestiegene Zahl von Vorlagen an das Bundesverfassungsgericht. Insgesamt seien 6 Verfahren vorgelegt worden, in denen der BFH von der Verfassungswidrigkeit einer Steuernorm überzeugt gewesen sei. Erstmals habe sich darunter auch ein Verfahren befunden, in dem sich ein Steuergesetz nach Meinung des vorlegenden Senats wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit als verfassungswidrig erwiesen habe. Wolfgang Spindler: „Die Zunahme von Richtervorlagen an das Bundesverfassungsgericht ist symptomatisch für den derzeitigen Zustand des Steuerrechts. Wenn der Gesetzgeber glaubt, auf veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen auch mit steuerrechtlichen Regelungen schnell reagieren zu müssen, darf die Qualität der Steuergesetze darunter nicht leiden“.