Lohnt es sich überhaupt, gegen Bescheide des Finanzamt oder des Hauptzollamts vorzugehen?
Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich da aktuell deutlich positioniert:
In 45 % aller Klageverfahren erwirkten die Kläger eine Änderung des angefochtenen Steuer-, Zoll- oder Kindergeldbescheids. Damit zeigte sich einmal mehr, dass sich der Weg zum Finanzgericht für die betroffenen Bürger und Unternehmen lohnen kann.
Finanzgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 18.01.2018