Neues Verwaltungszustellungsgesetz

Das „Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts“ ist nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 01.02.2006 in Kraft.

Dann ist es auch möglich, elektronische Dokumente zuzustellen, sofern hierbei eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!