Säumniszuschläge im Abrechnungsverfahren

Im Abrechnungsverfahren kann nicht geprüft werden, ob das Finanzamt die Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids bezüglich bereits verwirkter Säumniszuschläge hätte aufheben müssen.

Hierfür muss sich der Steuerpflichtige also bereits gegen den Schätzungsbescheid wehren.

Bundesfinanzof, Urteil vom 18. April 2006 – VII R 77/04

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