Schwarzarbeit unter Gebäudereinigern?

Bereits kurz nach der Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zum 1. Juli 2007 hat die Finanz­kontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung eine bundesweite Schwerpunkt­prüfung in der Branche durchgeführt. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist im Gebäudereiniger-Handwerk u.a. ein Mindestlohn als tarifliche Arbeitsbedingung einzuhalten. Der Mindestlohn beträgt in der untersten Entgeltgruppe 7,87 € in den alten und 6,36 € in den neuen Bundesländern.

Bei der rund zweiwöchigen Aktion vom 17. bis 28. September 2007 setzte der Zoll 1.565 Beschäftigte ein, die in 1.923 Unternehmen Geschäfts­unterlagen prüften sowie 11.277 Personen vor Ort befragten. Nach den ersten vorläufigen bundesweiten Ergebnissen ergaben sich bei 693 Arbeitgebern – das ist etwas mehr als ein Drittel aller überprüften Unternehmen – und bei rund 1.463 Personen (13 %) Anhaltspunkte für Schwarzarbeit, denen jetzt durch weitere Auswertungen und Prüfungen weiter nachgegangen wird. Bei 347 Arbeitgebern wurden Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen festgestellt. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden bereits jetzt 133 Strafverfahren und 343 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeit­nehmer eingeleitet. Sechs Personen wurden in der Schwerpunktprüfung festgenommen.

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