Unternehmenssteuerreformgesetz verabschiedet

Das Unternehmensteuerreformgesetz wurde heute im Bundestag verabschiedet.

Im Vergleich zum Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes wurdem im parlamentarischen Verfahren noch einige Veränderungen vorgenommen:

  • Die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags liegt jetzt bei 235.000 ?.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird erweitert. Dies soll Unternehmen begünstigen, die hohe Investitionen tätigen.
  • Die Gewerbesteuer bleibt als eigene, wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrecht erhalten und wird durch eine breitere Bemessungsgrundlage weiter verstetigt.
  • Bei der Abgeltungssteuer wird der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Gewinne aus diesen Geschäften beschränkt, eine Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften wird es nicht geben.

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