Das Unternehmensteuerreformgesetz wurde heute im Bundestag verabschiedet.
Im Vergleich zum Regierungsentwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes wurdem im parlamentarischen Verfahren noch einige Veränderungen vorgenommen:
- Die Betriebsgrößengrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags liegt jetzt bei 235.000 ?.
- Die Bemessungsgrundlage für die Zinsschranke wird erweitert. Dies soll Unternehmen begünstigen, die hohe Investitionen tätigen.
- Die Gewerbesteuer bleibt als eigene, wirtschaftskraftbezogene Steuer mit Hebesatzrecht erhalten und wird durch eine breitere Bemessungsgrundlage weiter verstetigt.
- Bei der Abgeltungssteuer wird der Abzug von Verlusten aus Aktienverkäufen auf Gewinne aus diesen Geschäften beschränkt, eine Verrechnung mit sämtlichen Kapitaleinkünften wird es nicht geben.