Der Ehegatte als Unternehmer

Welcher Ehegatte als Unternehmer zu erfassen ist, richtet sich grundsätzlich danach, in wessen Namen die maßgebenden Umsätze ausgeführt wurden.

Also Strohmänner vortreten!

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12. Oktober 2006 – V R 36/04

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