Der selbständige GmbH-Geschäftsführer

Bisher galt stets die Ansicht, dass der Geschäftsführer einer GmbH stets Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (d.h. als Arbeitnehmer) erzielt. Dies ist jedoch, wie der Bundesfinanzhof nunmehr in Änderung seiner Rechtsprechung geurteilt hat, nicht zwingend so. So können Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers auch als selbständig i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu beurteilen sein. Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers stehe, so der BFH, dem nicht entgegen.

BFH, Urteil vom 10.03.2005, V R 29/03

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