Nach dne derzeit vorliegenden Gesetzesentwürfen sollen folgende Bestimmungen im Bereich der Umsatzsteuer geändert werden:
- Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes (§ 12 Abs. 1 UStG) von 16% auf 19% ab dem 1.1.2007
- Ausdehnung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (sogenannte „reverse charge“, § 13b UStG) auf bestimmte „weitere Leistungen“ ab dem 1.1.2006
- Verdopplung der Grenze für die Versteuerung nach vereinnahmten Umsätzen (sogenannte „Ist-Versteuerung“, § 20 UStG) in den alten Bundesländern von 125.000 ? auf 250.000 ? ab dem 1.1.2006
- Verlängerung der besonderen Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern von 500.000 ? über das Jahr 2006 hinaus
- Ausweitung des Bußgeldtatbestandes (und damit auch Haftungstatbestandes) der Steuergefährung (§ 379 AO) auf die unberechtigte Weitergabe von Quittungen