Innergemeinschaftlicher Autoerwerb durch EU-Bedienstete

Der innergemeinschaftliche Erwerb eines neuen Kfz durch Bedienstete des EWI (der heutigen Europäischen Zentralbank) kann auch dann nach § 4b Nr. 3 UStG 1993 i.V.m. Art. 10 des EWI-Sitzabkommens von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn der PKW zwar erst nach Aufnahme der Beschäftigung beim EWI erworben, aber als Übersiedlungsgut innerhalb der Frist nach dieser Bestimmung des Abkommens „eingeführt“ wurde.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. September 2006 – V R 65/03

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