Kleinbetragsrechnungen

Durch Artikel 9 des „Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ ist mit Wirkung zum Jahreswechsel 2007 die für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 € angehoben worden. Bis zu diesem Betrag ist es für einen Vorsteuerabzug nicht erforderlich, dass die Rechnungen allen Formvorschriften genügen.

Die neue Grenze gilt für alle Fälle, bei denen die zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführt wird, auch wenndas Entgelt oder ein Teil des Entgelts bereits vorher gezahlt wurde.

Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 18. Oktober 2006 – IV A 5 – S 7285 – 7/06

Sie sind derzeit offline!