Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs grundsätzlich nicht nach § 4 Nr. 14 UStG 1999 steuerfrei.
Dies gilt allerdings nicht für Umsätze, die aus Legasthenie-Behandlungen entstehen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung (also etwa dem Jugendamt) abgerechnet werden. Diese sind nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG umsatzsteuerfrei.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. August 2005 – V R 71/03