2006 sollen auch noch verschiedene Neuregelungen im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft treten, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Diese Regelungen betreffen im Einzelnen:
Steuerschuldnerlast bei Gebäudereinigungsleistungen:
Künftig sollen die Unternehmer, die Gebäude reinigen lassen, dem Fiskus die Umsatzsteuer für die empfangene Leistung schulden. Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft soll gewährleisten, dass der Fiskus in dieser Branche seinen Umsatzsteueranspruch besser realisieren kann. Um eine reibungslose Anwendung der Änderungen zu ermöglichen und Übergangsprobleme zu vermeiden ist das Inkrafttreten erst zum 1. Juli 2006 vorgesehen.
Umsatzsteuerpflicht für Glücksspiele:
Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken sollen künftig ebenso wie die gewerblich betriebenen Glücksspiele und Spielgeräte umsatzsteuerpflichtig sein. Damit wird eine Besteuerungslücke geschlossen und die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung öffentlicher Spielbanken und gewerblicher Glücksspielanbieter sichergestellt.
„Umsatzsteuergefährdung“
Der Verkauf von Tankquittungen und Belegen, beispielsweise bei Internetauktionen, kann künftig mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.