Preisnachlässe in der Leistungskette

Erstattet der erste Unternehmer in einer Leistungskette dem Endverbraucher einen Teil des von diesem gezahlten Leistungsentgelts oder gewährt er ihm einen Preisnachlass, mindert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Umsatz des ersten Unternehmers an seinen Abnehmer der nächsten Stufe. Der erste Unternehmer hat deshalb den für seinen Umsatz geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu berichtigen.

Preisnachlässe, die dem Telefonkunden vom Vermittler des Telefonanbietervertrages gewährt werden, mindern die Bemessungsgrundlage des Umsatzes der vom Vermittler dem Telefonunternehmen gegenüber erbrachten Vermittlungsleistung.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Juli 2006 – V R 46/05

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