Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Stehen die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen über die Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland einer Gewährung der Steuerbefreiung im Billigkeitswege durch den Mitgliedstaat entgegen, wenn zwar die Voraussetzungen der Befreiung nicht vorliegen, der Steuerpflichtige deren Fehlen, aber auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte?
Da diese Frage eine Vielzahl von Steuerbescheiden betreffen dürfte, empfiehlt es sich, diese bis zur Entscheidung durch Einspruch bzw. Klage offen zu halten.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. März 2006 V R 7/03