Steuerschuldner bei Einfuhrumsatzsteuer

Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i.S. des § 3 Abs. 8 UStG 1993 ist nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs auch derjenige, dessen Umsätze zwar gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG 1993 steuerbar, aber gemäß § 5 UStG 1993 steuerfrei sind.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. März 2007 – V R 32/05

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