Die Vermietung von Parkplätzen ist, anders als die Grundstücksvermietung sonst, umsatzsteuerpflichtig. Diese Bestimmung des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt für die Vermietung eines Parkplatz-Grundstücks auch dann, wenn der Mieter dort zwar nicht selbst parken will, aber entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag das Grundstück Dritten zum Parken überlässt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. März 2006 – V R 52/05