Umsatzsteuersonderprüfung als Änderungssperre?

Umsatzsteuersonderprüfungen sind zwar Außenprüfungen i.S. des § 173 Abs. 2 AO 1977, eine Änderungssperre lösen sie aber nur aus, wenn die daraufhin ergangenen Bescheide endgültigen Charakter haben.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 7. Dezember 2006 – V R 52/03

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