Verpflegung im Musicaltheater

Die Vorführungen eines Theaters sind, mit einer entsprechenden Bescheinigung zuständige Kulturbehörde, von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt freilich nicht für die von dem Theater gleichzeitig erzielten Gastronomieumsätze, diese sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs voll umsatzsteuerpflichtig. Denn die Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater ist keine steuerbefreite Nebenleistung zur Theatervorstellung.

BFH, Urteil vom 18.08.2005 – V R 20/03

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