Verzicht gegen Entgelt

Der Verzicht auf eine staatliche Genehmigung gegen ein Entgelt ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs umsatzsteuerpflichtig.

In dem vom BFH entschiedenen Fall gab der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Sonderabfalldeponie aufgrund eines Vertrages mit einem Bundesland das Vorhaben auf und erhielt dafür vom Land einen Geldbetrag. Dies ist, so der BFH, ein steuerbarer Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. August 2006 – V R 19/05

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