Augenoptiker und Stromsteuer

Der Betrieb eines Augenoptikers ist kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG. Die Gewährung einer Stromsteuerbegünstigung kommt deshalb nicht in Betracht. Sagt der Bundesfinanzhof.

BFH, Urteil vom 24. Januar 2006 VII R 44/04

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