Die Ökosteuer trifft zunächst alle. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes bestehen aber eine Reihe von Reduzierungsmöglichkeiten, über die im Einzelfall bis zu 95% der Ökosteuerbelastung wieder an das Unternehmen zurück erstattet werden kann. Diese Rückerstattungen erfolgen jedoch nur auf Antrag.
Anträge, die Rückerstattung für das Jahr 2004 im Rahmen der Vergütung aufgrund der ermäßigten Steuersätze und im Rahmen des Spitzenausgleichs betreffen, müssen bis spätestens zum 31.12.2005 beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein!