Zum 1. April 2007 startet die steuerliche Förderung von Diesel-PKWs, die mit einem Rußfilter nachgerüstet wurden. Die Steuerbefreiung von 330 Euro soll einen Anreiz bieten, in Diesel-Pkw, die vor 2007 erstmals angemeldet wurden, moderne Filtertechnik einzubauen. Die Steuergutschrift deckt etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten von durchschnittlich 600 Euro. Generell werden Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gefördert. Beim Wechsel des Fahrzeughalters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen können.
Fahrzeughalter, die ihren Diesel bereits im Jahr 2006 nachgerüstet haben, erhalten die Steuerbefreiung rückwirkend. Sie wird jedoch erst gewährt, wenn die Kfz-Zulassungsstelle die technische Nachrüstung festgestellt hat. Sie gilt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist.
Die Zulassungsstellen melden den Finanzämtern die Nachrüstung. Damit entfällt eine eigene Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren.
Es werden keine bestimmten Filtertechniken gefördert. Vielmehr geht es darum, technikneutrale Anreize zu schaffen – für Fahrzeuge mit einem möglichst geringen Partikelausstoß. Die technischen Anforderungen sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt. Technische Lösungen, die den empfohlenen Grenzwert einhalten, sind bereits vorhanden. Zunehmend werden sie von den Automobilherstellern auch eingesetzt. Die deutsche Automobilindustrie hat zugesagt, alle neuen PKW spätestens ab Ende 2008 beziehungsweise Anfang 2009 mit einem Dieselpartikelfilter auszurüsten.
Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge und Neuwagen ohne Filter wird im Gegenzug die Kfz-Steuer empfindlich erhöht, sie steigt um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Das gilt auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht den Partikelgrenzwert von 0,005 g/km der geplanten Euro-5-Norm einhalten.