Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite ein Schaubild zur Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile eingestellt.
Leider fehlen dort allerdings vernünftige Angaben dazu, wie die Wohnmobilbesteuerung in Grenzfällen von der PKW-Besteuerung abzugrenzen ist. Auch zur derzeit aktuellen Frage der rückwirkenden Steuerfestsetzung, wie sie bei vielen Finanzämter derzeit erfolgt, findet sich dort keine Stellungnahme.