Die steuerliche Förderung von Biokraftstoffen muss nach Ansicht der Bundesregierung nicht geändert werden. Bei Biodiesel gebe es keine steuerliche Überkompensation, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe 2010 (BT.-Drs. 17/6928). Bei Kraftstoff aus Pflanzenöl sei im vergangenen Jahr eine Überkompensation durch die Förderung im Vergleich zu fossilem Diesel festgestellt worden. Diese Überkompensation bestehe jedoch in diesem Jahr nicht mehr.
Zur Erzeugung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe heißt es in dem Bericht allgemein, diese Rohstoffe könnten jenseits der Treibhausgasminderung sowohl positive als auch negative Umweltauswirkungen haben. So müssten beim Import von Biomasse aus tropischen Regionen die ökologischen Folgewirkungen beachtet werden. Der Gefahr, dass Ausweitungen der landwirtschaftlichen Produktion zu Lasten der letzten noch verbliebenen Regenwälder gehen könnten, werde jedoch durch die 2009 verabschiedete Nachhaltigkeitsverordnung im Bereich der Biokraftstoffe entgegengewirkt. Danach dürfen Biokraftstoffe nur noch dann auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden, wenn sie „nachweislich nachhaltig“ hergestellt wurden. Mit der Biokraftstoffquote wird die Mineralölwirtschaft verpflichtet, Biokraftstoffe auf den Markt zu bringen und abzusetzen. Diese Biostoffquote liegt bei 6,25 energetischen Prozent des Gesamtkraftstoffabsatzes.