Ist die Frist der Zahlungsverjährung durch eine Zahlungsaufforderung des Finanzamtes unterbrochen worden, steht es nicht in der Macht des FA, die Unterbrechungswirkung durch einen actus contrarius (hier: Erklärung als „erledigt“) zu beseitigen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. November 2006 – VII R 3/06