Vorbildlich: Finanzgericht Köln zeigt, wie man auch in Corona-Zeiten vor Ort verhandeln kann

Auch bei Gerichtsterminen machen sich die Beteiligten – zu Recht – Sorgen um die Ansteckungsgefahr wegen der Covid-19-Pandemie.

Das Finanzgericht Köln ist – nach unserer Meinung – nun vorbildlich aufgestellt:

Zur Vermeidung einer Tröpfcheninfektion, die durch Atmen, Sprechen, Husten u.ä. über kurze Distanz (1,5 – 2 m) erfolgen kann, sind die Sitzplätze aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines gerichtlichen Termins beim Finanzgericht Köln so angeordnet, dass der erforderliche Sicherheitsabstand stets gewahrt wird. Um darüber hinaus auch eine Infektion über Aerosole zu vermeiden, sind sämtliche Sitzungssäle mit bis zu drei Raumluftreinigungsgeräten des Typs TAC V+ der Fa. TROTEC GmbH mit einem Volumenstrom von je max. 1500 m3/h ausgestattet. Mittels dieser Geräte wird die gesamte Raumluft der Säle ca. sechsmal in der Stunde vollständig durch F7- und H14-HEPA-Filter gefiltert. H14 bedeutet, dass Aerosolpartikel (Durchmesser von 0,1 bis 0,3 μm) zu 99,995% abgeschieden werden. Größere Partikel werden zu 100% abgeschieden. Zur Überwachung der Luftqualität sind alle Sitzungssäle zudem mit CO2-Messgeräten ausgestattet.

Eine – soweit für uns als Laien ersichtlich – sinnvolle und gute Ausstattung, an der sich andere Gerichte (bzw. die hierfür zuständigen Ministerien) ein Beispiel nehmen sollten.

Quelle: Finanzgericht Köln

 

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