Zinsen auf 0,- ?

Ein Steueranspruch ist auch dann gemäß § 233a AO 1977 zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. August 2006 – I R 10/06

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