Zum Umfang der Haftung nach § 74 AO – hier: grundstücksgleiche Rechte
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich die Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen, die er diesem Unternehmen überlässt, auch auf ein überlassenes Erbbaurecht, das…