Einkommensteuer: Sind Adoptionskosten außergewöhnliche Belastungen?
Der Bundesfinanzhof (VI. Senat) hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg1 bestätigt, wonach Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinen von § 33 EStG sind.…