Ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts muss schon den richtigen Adressaten ausweisen
Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster ist ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts für Erbschaftsteuerzwecke, der als Inhaltsadressatin lediglich eine Erbengemeinschaft, nicht aber die einzelnen Miterben bezeichnet, nichtig.…