Arbeitskleidung und umsatzsteuerrechtliche Mindestbemessungsgrundlage
Der Bundesfinanzhof hat in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen entschieden, dass die verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer nicht der Mindestbemessungsgrundlage unterliegt, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist.