Trotz mehrjährigem Zinslauf sind 6 % Aussetzungszinsen (noch) verfassungsgemäß
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Anwendung des Zinssatzes von 6 % per anno gem. § 238 Abs. 1 AO auf ausgesetzte Steuerbeträge gem. § 237 AO…
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Anwendung des Zinssatzes von 6 % per anno gem. § 238 Abs. 1 AO auf ausgesetzte Steuerbeträge gem. § 237 AO…