Falsche Betankung und Versicherung
Der durch die Wahl des falschen Kraftstoffs (hier: Benzin statt Diesel) entstandene Motorschaden ist kein versicherter Unfallschaden, sondern ein nicht versicherter Betriebsschaden i.S. von § 12 Abs. 1…
Der durch die Wahl des falschen Kraftstoffs (hier: Benzin statt Diesel) entstandene Motorschaden ist kein versicherter Unfallschaden, sondern ein nicht versicherter Betriebsschaden i.S. von § 12 Abs. 1…
Ein Arbeitnehmer, der das ihm vom Arbeitgeber dienstlich zur Verfügung gestellte Dieselfahrzeug zunächst mit 20l Superbenzin betankt und nach Entdeckung seines Irrtums sich damit begnügt, den Tank mit…