Kosten eines erbrechtlichen Prozesses in der Einkommensteuer
Das Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts ist – entgegen einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs1 – der Auffassung, dass die Kosten eines erbrechtlichen Prozesses nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer absetzbar sind2.…